Der Gründungsprozess - Zweite Phase (1909-1914): Die offiziellen Verhandlungen

von Pascal Balló

Durch den Tod Franziska Speyers wurden viele Frankfurter sowie Berliner Stiftungen finanziell bedacht – hierunter auch die Georg und Franziska Speyer-Studienstiftung, das Georg Speyer-Haus und die Georg Speyer-Stiftung. [Anm. 1] Dieser Geldsegen versetzte Adickes in die Lage, die Universitätsgründung offensiver voranzutreiben. Nachdem er die Öffentlichkeit mittels Zeitungsartikeln über die Pläne unterrichtete eine Universität in Frankfurt zu begründen, setzten auch die parlamentarischen Verhandlungen und die öffentlichen Diskussionen ein. Die von Adickes lancierten Artikel beinhalteten jedoch nicht die rechtliche Gestaltung der Universität. Umso interessanter sind die Zeitungsartikel, die sich mit den Plänen Adickes‘ auseinandersetzten, denn ausgehend von Frankfurts Geschichte und Stiftungstradition argumentierten die Befürworter und Gegner des Universitätsprojektes. Die Berliner Kreuzzeitung nahm an, dass Frankfurt wohl angesichts seines liberalen Milieus und Stiftungstradition eine freie Universität, und somit frei von staatlichem Einfluss, gründen wolle. [Anm. 2] Eine andere Berliner Zeitung ging noch weiter und wollte eine Frankfurter Universitätsgründung wegen seines „jüdisch-demokratischen Geistes“ verhindern. [Anm. 3] Die Frankfurter Zeitung dagegen forderte keine freie Universität, sondern „daß den Geschenkgebern der nichtstaatlichen Universitäten oder der durch sie repräsentierten Körperschaften bei der Verwaltung gewisse Rechte, unbeschadet der staatlichen Mitwirkung zugestanden werden.[Anm. 4]

Dieser Standpunkt, den Adickes schon in einem Schreiben vom 27.12.1909 an den preußischen Kultusminister formulierte, stellte dann auch die Grundlage dar, auf der die Verhandlungen zwischen der Stadt Frankfurt und dem preußischen Kultusministerium sowie in der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung stattfanden. [Anm. 5] Die Verhandlungen gestalteten sich indes – wenig überraschend – als äußerst zäh, denn es mussten die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt werden und in Einklang mit der künftigen Stiftungsuniversität gebracht werden.

Der Staat pochte auf seine ihm zustehenden Rechte im Hinblick auf die Universität. Eine freie Universität wollte er nicht zuletzt deswegen verhindern, um – vorgeblich – die Freiheit der Wissenschaft zu wahren.

Die Stadt Frankfurt war darauf bedacht, weiterhin selbstbestimmt über ihre medizinischen Anstalten zu bestimmen und „ihr Finanzrecht vor Beeinträchtigung und Verkürzung durch die neuen Kompetenzen[Anm. 6] zu schützen. Die Stadtgemeinde insistierte daher – ganz im Bewusstsein ihrer freien reichsstädtischen Geschichte –, den staatlichen Einfluss auf die städtisch-medizinischen Anstalten so gering wie möglich zu halten.

Die Stiftungen, „die ihren Ursprung in dem selbstbewußten Bürgertum der Freistadt gefunden hatten[Anm. 7], mussten sich bei der Zusammenschließung zur Universität an die Zweckbestimmungen ihrer Stiftungsgründer halten und bestanden darüber hinaus weiterhin darauf – gemäß der Stiftungstradition – selbstbestimmt, im Rahmen der noch auszuhandelnden Universitätssatzung, agieren zu können. [Anm. 8]

Des Weiteren war noch das spezifische Interesse großer Teile des jüdischen Frankfurter Bürgertums bei den Verhandlungen zu berücksichtigen, war das Universitätsprojekt doch auf die Stiftungsbereitschaft ebenjenes Bürgertums angewiesen. [Anm. 9] Jüdische Dozenten wurden trotz der verfassungsrechtlichen Gleichberechtigung kaum vom Kultusministerium an deutschen Universitäten zu Professoren berufen. [Anm. 10] Diese von dem Rechtswissenschaftler Rudolf von Gneist postulierte „Umkehrung der Verfassung durch die Verwaltung[Anm. 11], wollte das jüdische Frankfurter Bürgertum durch finanzielle Zuwendungen wohl beheben. [Anm. 12] Exemplarisch stehen hierfür zwei im Juli und September 1911 in der Zeitschrift des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens veröffentlichte Artikel. [Anm. 13]

Der anonyme Autor des Artikels vom September 1911, der der Universitätsgründung kritisch gegenüberstand, forderte dementsprechend eine Universität, die nicht unter Preußens Kuratel stehen solle, da ansonsten keine jüdischen Professoren angestellt werden würden. Selbst die Denkschrift Adickes vom Februar 1911 sah der Autor ebenso kritisch und meinte, dass der angedachte Berufungsmodus den herrschenden Missstand an der künftigen Frankfurter Universität nicht beheben werden könne. [Anm. 14] Er schloss seinen Artikel mit der pathetischen Forderung: „Solange wir aber auf dem Wege der Verwaltung um unsere verfassungsmäßige und gesetzliche Gleichberechtigung immer und immer wieder betrogen werden, haben wir die Ehrenpflicht, allen den Gebieten unsere Mittel zu versagen, auf denen erfahrungsgemäß Juden systematisch zurückgesetzt werden. Das fordert von uns die Pflicht der Selbsterhaltung, der Kampf um unser gutes Recht.[Anm. 15]

Die Schriftstellerin Henriette Fürth thematisierte in ihrem „Offenen Brief“ die Diskriminierung der Juden und die Assimilation derjenigen Juden, die sich ihrer Abstammung schämten. Im Zuge dieser Ausführungen kam sie auf die geplante Stiftungsuniversität zu sprechen und verlangte: „Jüdisches Geld und jüdische Hilfsbereitschaft sollte nur dann und nur da in Aktion treten, wo Sicherheiten gegeben werden, daß der Jude (und nicht nur auf dem Papier) allen anderen gleichgeordnet und mit ihnen gleichberechtigt ist.[Anm. 16]

Vor diesem Hintergrund sind dann auch die am 23.03.1911 beginnenden Verhandlungen in der Stadtverordnetenversammlung zu betrachten. Die Grundlage dieser Verhandlungen war die der Stadtverordnetenversammlung überreichte Denkschrift „Über die Begründung einer Stiftungs-Universität in Frankfurt am Main“ sowie einer Magistratsvorlage am 28.02. bzw. 23.03.1911. [Anm. 17] Die Aufnahme des Universitätsprojektes stieß in der Stadtverordnetenversammlung auf ein geteiltes Echo. Die stärkste Fraktion, die Fortschrittliche Volkspartei, vertrat vorerst keine einheitliche Linie zu der Universitätsfrage. Heilbrunn, Fraktionsmitglied der Fortschrittsliberalen und Redner des Parteiflügels, der das Universitätsprojekt unterstützte, befürwortete eine etwaige Universitätsgründung unter der Bedingung, dass die „‚vollkommene Gleichberechtigung aller Staatsbürger bei Anstellungen‘ festgelegt werden müsse, und daß die Frankfurter Kreise auch weitgehenden Einfluß auf das Ernennungs- und Berufungsrecht haben müßten, und zwar aus der Idee, ‚daß eine Volksgemeinschaft nicht in erster Linie eine Gemeinschaft von Rasse und Abstammung ist, sondern in erster Linie eine Gemeinschaft der allgemeinen Kultur.[Anm. 18]

Die zweistärkste Fraktion, die Sozialdemokraten, waren per se gegen jede Anstalt, die in irgendeiner Weise vom Staat mitbestimmt wurde. Der rhetorisch versierte Fraktionsführer Max Quarck agitierte gegen eine nichtfreie Universitätsgründung, nicht zuletzt mit dem Hinweis, eine wie auch immer unter Preußens Einfluss stehende Universität würde jüdischen Dozenten keine tatsächliche Gleichberechtigung einbringen. [Anm. 19]

Zudem lebte bei vielen Stadtverordneten nach wie vor das Selbstbewusstsein einer ehemals Freien Stadt anzugehören. [Anm. 20] Daraus resultierend herrschten noch immer antipreußische Antipathien und es wurde diskutiert, ob es unbedingt sein muss, „Schöpfungen altfrankfurter gemeinnützigen Bürgersinns auch noch an Preußen auszuliefern[Anm. 21].

Im Zuge der in der Stadtverordnetenversammlung geführten Verhandlungen wurde ein Sonderausschuss aus 15 Abgeordneten gebildet, der die Denkschrift und die Magistratsvorlage auf die daraus resultierenden Konsequenzen für die Stadt Frankfurt zu untersuchen hatte. Darüber hinaus sollte er bei etwaigen Beanstandungen, die zum Nachteil der Stadt gereichen könnten, Verbesserungsvorschläge machen. [Anm. 22]

Hinsichtlich der konfessionellen Gleichberechtigung wurde im Sonderausschuss diskutiert, den Magistrat aufzufordern, bei Verhandlungen mit dem Kultusministerium darauf hinzuwirken, dass „die Stadt, die beteiligten Stiftungen und Gesellschaften (…) Leistungen für die Universität nur solange übernehmen und fortsetzen [werden], als die Zulassung und das Verbleiben im Lehramte nicht von den religiösen, wissenschaftlichen oder politischen Überzeugungen des Lehrers abhängig gemacht wird, sowie als die Dozenten volle Lehrfreiheit genießen und in der Ausübung staatsbürgerlicher und persönlicher Rechte nicht beschränkt werden.[Anm. 23] Hiervon wurde jedoch Abstand genommen, da dies in jedem Fall zum Scheitern der Universitätsgründung geführt hätte. Stattdessen sollte das Berufungsrecht an der künftigen Universität dem der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften entsprechen, d. h. es sollte bei Besetzung eines Lehrstuhls eine Person vorgeschlagen werden, die dann wiederum vom Kultusministerium zu bewilligen war. [Anm. 24] Diese Regelung wurde zum Abschluss der Sonderausschusssitzung erweitert, da erneut die Befürchtung laut wurde, dass bei der Besetzung der Lehrstühle konfessionelle Gesichtspunkte von Bedeutung sind, sodass festgehalten wurde, „daß die Ausübung des Vorschlagrechts lediglich nach wissenschaftlichen Grundsätzen erfolgt.[Anm. 25]

In Bezug auf den Verwaltungsausschuss wurde eine stadtgerechte Repräsentation für die Stadtverordnetenversammlung gefordert. [Anm. 26] Hinsichtlich der für die künftige Universität zur Verfügung gestellten städtischen Krankenhäuser sollte das „Selbstverwaltungs- und Bestimmungsrecht der Stadt[Anm. 27] noch stärker betont werden. Außerdem sollte bei der Gründung der Stiftungsuniversität darauf geachtet werden, dass die sich zur Universität zusammenschließenden Stiftungen nicht von ihren satzungsmäßigen Verwendungszwecken entfremdet werden. Ferner sollten die Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften, die Senckenbergische Naturforschende Gesellschaft und der Physikalische Verein weiterhin den Bürgern Frankfurts die wissenschaftliche Fortbildung ermöglichen. [Anm. 28]

Am 29.06.1911 billigte die Stadtverordnetenversammlung die Magistratsvorlage unter Berücksichtigung der Änderungen des Sonderausschusses. Adickes konnte nun mit dem Kultusministerium in Verhandlungen treten, um die staatliche Genehmigung für eine Universität zu erstreiten.

In den Verhandlungen im September 1911 zwischen der Stadt Frankfurt und dem Kultusministerium standen insbesondere das Berufungsrecht und die Mitbestimmungsrechte des Staates, der Stadt, der Stiftungen und der Stifter im Fokus. [Anm. 29]

Die von der Stadtverordnetenversammlung geforderte Beibehaltung des Berufungsrechts wie bei der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften wurde seitens des Kultusministeriums strikt abgelehnt. Gleichzeitig machte es deutlich, dass der Staat bei der Besetzung der Lehrstühle auf den üblichen Dreier-Vorschlag in jedem Fall bestehen werden würde. [Anm. 30] Gleichwohl war das Kultusministerium bereit, den Verwaltungsorganen der Stiftungsuniversität Mitbestimmungsrechte einzuräumen, ohne dabei jedoch die Stellung des Kultusministeriums zu untergraben. [Anm. 31]

Zwar wurden der Stadt hinsichtlich seiner zur Verfügung gestellten medizinischen Anstalten Mitbestimmungsrechte konzediert, aber Mitbestimmungsrechte für die Stiftungen und für die Stifter konnten erst in weiteren Verhandlungen erstritten werden. [Anm. 32]

In den Verhandlungen konnte dann auch ein Kompromiss geschlossen werden, der einerseits „die überlegene Stellung des Ministers zu wahren gewußt[Anm. 33] hat und andererseits der Stadt sowie den Stiftungen und den Stiftern Mitbestimmungsrechte auf ihren zur Verfügung gestellten Lehrstühlen, Instituten und Anstalten einräumte. [Anm. 34] Zum weiteren Vorgehen wurde beschlossen, dass die Stadt Frankfurt mit den Stiftungen einen Vertrag abschließen sollte, der die Rechte und Verpflichtungen der Stiftungen und der städtischen Anstalten im Rahmen der künftigen Universität festlegen sollte. Nach Überprüfung der Finanzierung sollte dieser Stiftungsvertrag die Grundlage für die Anerkennung seitens des Kultusministeriums sein. [Anm. 35] Nun galt es, mit den Instituten einen Stiftungsvertrag auszuhandeln und diesen anschließend in der Stadtverordnetenversammlung ratifizieren zu lassen.

Die Aushandlung des Stiftungsvertrages konnte relativ schnell umgesetzt werden, waren doch die maßgeblichen Selbstbestimmungsrechte und Verpflichtungen der Stiftungen und der städtischen Anstalten schon abgesteckt. Am 29.03.1912 legte der Magistrat der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung den ausgehandelten Stiftungsvertrag mit dem Antrag vor, „den Magistrat zu ermächtigen, den anliegenden Vertrag unter Zulassung etwa erforderlich werdender unerheblicher Änderungen abzuschließen, sobald der im Vorbericht zu anliegendem Etatsentwurf festgestellte Bedarf durch Zuwendungen sichergestellt ist.[Anm. 36] Die Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung war mit den rechtlichen Zugeständnissen des Kultusministeriums saturiert und wandte sich daher dem Finanzplan zu. [Anm. 37]Der hierzu gegründete Untersuchungsausschuss stellte einen Fehlbetrag in Höhe von 7.212.000 Mark fest, den es durch weitere Stiftungen und Schenkungen zu decken galt. [Anm. 38]

Zur Begleichung dieser Kosten mussten weitere Stiftungen oder Schenkungen aus der Frankfurter Bürgerschaft akquiriert werden, da der Staat keinen und die Stadt keinen weiteren finanziellen Beitrag leisten wollte und konnte. Die beanstandete Finanzierungslücke konnte schließlich durch das Frankfurter Bürgertum sichergestellt werden. Bei der Aufbringung dieser Gelder leistete das jüdische Frankfurter Wirtschaftsbürgertum einen hohen Beitrag. [Anm. 39]Es trat jedoch bei einigen jüdischen Stiftern erneut die Befürchtung auf, dass den Juden in Frankfurt „nur ein auf dem Papier[Anm. 40] stehendes Lehrrecht eingeräumt werden würde. Daher wurde ihnen noch weitere „besondere Garantien für die Einhaltung der konfessionellen Gleichberechtigung“ zugestanden, indem „für einige sehr bedeutende Zuwendungen die Rechtsform besonderer selbständiger Stiftungen mit eigener Verwaltung gewählt und hierdurch eine nochmalige Kontrolle über die Einhaltung der grundlegenden Verfassungsbestimmungen geschaffen wurde.[Anm. 41]

Am 28.09.1912 konnte dann der Stiftungsvertrag zwischen der Stadt Frankfurt und den Frankfurter Stiftungen unterzeichnet werden. [Anm. 42]

Anmerkungen

[1] Zu den umfangreichen Zuwendungen, vgl. Schembs: Georg und Franziska Speyer, S. 53-58.

[2] Der Artikel der Berliner Kreuzzeitung wird im Frankfurter Generalanzeiger: Die Universität Frankfurt, 14.01.1910, Nr. 11, S. 3, in Auszügen rekapituliert.

[3] Die Zusammenfassung dieses Berliners Zeitungsartikels findet sich in der Frankfurter Zeitung: Universität Frankfurt a. M., I., 19.01.1910, Nr. 18, S. 1. Die negative Aufnahme der Frankfurter Pläne in der Berliner Medienlandschaft kann als Spiegelbild der Verhandlungen im Preußischen Abgeordneten- und Herrenhaus verstanden werden. Im Rahmen der Beratungen des Kultusetats im Preußischen Abgeordnetenhaus wurden im April 1910 erstmals die Bestrebungen Frankfurts eine Universität zu begründen diskutiert. Im Zuge dieser Diskussionen wurde – wie bereits in der Berliner Presse – das liberale und geistige Milieu als Negativum hervorgehoben, das sich zwangsläufig auf die Universität auswirken müsse. Zu den Verhandlungen des Kulturetats, vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 67.

[4] Frankfurter Zeitung: Universität Frankfurt a. M., II. (Schluß), 21.01.1910, Nr. 20, S. 1.

[5] Das Schreiben von Adickes an den preußischen Kultusminister ist bei Wachsmuth: Gründung, Anlage 22, S. 160-165, hier S. 164, abgedruckt.

[6] Heilbrunn: Gründung, S. 86.

[7] Ebd., S. 86.

[8] Vgl. ebd., S. 86f.

[9] Vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 85.

[10] Vgl. Volkov: Juden in Deutschland, S. 55.

[11] Zitiert nach ebd., S. 55.

[12] Vgl. statt vieler Kluke: Stiftungsuniversität, S. 85, 120-122. Dies soll in Kapitel 4 eingehend behandelt werden.

[13] Vgl. Spectator: Die Frankfurter „Stiftungs-Universität“ und die Gleichberechtigung der deutschen Juden. In: Im deutschen Reich: Zeitschrift des Centralvereins Deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens. September 1911, Heft 9, S. 473-485; vgl. Henriette Fürth: Offener Brief. In: Im deutschen Reich: Zeitschrift des Centralvereins Deutscher Staatsbürger Jüdischen Glaubens, Juli 1911, Heft 7-8, S. 401-407.

[14] Vgl. Spectator: „Stiftungs-Universität“, S. 475ff.

[15] Ebd., S. 485.

[16] Fürth: Offener Brief, S. 404.

[17] Vgl. Heilbrunn: Gründung, S. 93-97. Die besagte Denkschrift ist bei Wachsmuth: Gründung, Anlage 27, S. 171-191 abgedruckt.

[18] Zitiert nach Kluke: Stiftungsuniversität, S. 78.

[19] Heilbrunn: Gründung, S. 167. So auch das SPD-Fraktionsmitglied Johannes Heiden, vgl. ebd., S. 179. Die Stellungnahmen der beiden SPD-Fraktionsmitglieder zugunsten der Forderung der Frankfurter Juden können jedoch nicht als stellvertretend für die SPD-Fraktion verstanden werden. Vgl. hierzu Karl Maly: Das Regiment der Parteien. Geschichte der Frankfurter Stadtverordnetenversammlung, Band II 1901-1933, Frankfurt am Main 1995, S. 183f.

[20] Vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 72, S. 77. Gleichwohl ist festzuhalten, dass durch die Eingemeindungen weiterer Vororte das Bewusstsein der ehemals reichsstädtischen Geschichte in der Stadtverordnetenversammlung abnahm. Vgl. Maly: Das Regiment der Parteien, S.

[21] Die „Sonne“ vom 25.03.1911. Zitiert nach Kluke: Stiftungsuniversität, S. 77.

[22] Die Verhandlungen im Sonderausschuss hat Heilbrunn, der diesem Ausschuss als Vorsitzender vorsaß, zusammengefasst und darüber hinaus auszugsweise die Überlegungen, die hinter den geforderten Änderungen standen, expliziert. Vgl. hierzu Heilbrunn: Gründung, S. 102-107. Die von dem Sonderausschuss beschlossenen Änderungen sind ebenso bei ebd., S. 107-110 zu finden.

[23] Ebd., S. 104.

[24] Vgl. ebd., S. 103-105, S. 109 12b.

[25] Vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 83. Heilbrunn zufolge soll diese Forderung nicht im Rahmen des Sonderausschusses, sondern in einer Debatte der Stadtverordnetenversammlung am 27.06.1911 erhoben worden sein. Vgl. hierzu Heilbrunn: Gründung, S. 118.

[26] Vgl. ebd., S. 109.

[27] Ebd., S. 105.

[28] Vgl. ebd., S. 105.

[29] Vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 86-90.

[30] Dass der Berufungsmodus indiskutabel war, artikulierten die Vertreter des Kultusministeriums indirekt, indem sie meinten, dass ansonsten die Universitätsgründung mittels eines Gesetzes geschehen müsse. Dies war jedoch ausgeschlossen, da der Widerstand in den beiden preußischen Parlamentskammern enorm und somit eine Bewilligung der Frankfurter Universitätspläne aussichtslos gewesen wäre. Vgl. ebd., S. 86f.

[31] Vgl. ebd., S. 87; vgl. auch Heilbrunn: Gründung, S. 124f.

[32] Vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 88f.

[33] Ebd., S. 89.

[34] Zur Vermeidung von Wiederholungen wird an dieser Stelle auf eine ausführlichere Darstellung der Vereinbarungen verzichtet. Stattdessen sei auf die Skizzierung des Stiftungsvertrages in Kapitel 3.2.3 verwiesen, das diesen Themenkomplex behandelt.

[35] Vgl. ebd., S. 88; vgl. auch Heilbrunn: Gründung, S. 124.

>[36] Magistratsvorlage vom 29.03.1912. Zitiert nach ebd., S. 128. Der eingereichte Vertragsentwurf vom 29.03.1912 ist bei ebd., S. 135-150, abgedruckt. In den Stiftungs- und Schenkungsverträgen wird Bezug auf diesen Stiftungsvertragsentwurf genommen.

[37] Vgl. ebd., S. 165f, S. 182. Neben den nach wie vor opponierenden Sozialdemokraten opponierte noch „eine kleine bürgerliche Gruppe reichsstädtischer Unentwegtheit“. Vgl. Kluke: Stiftungsuniversität, S. 100f, S. 102.

[38] Vgl. Heilbrunn: Gründung, S. 168f.

[39] Vgl. Kapitel 4 dieser Arbeit.

[40] Fürth: Offener Brief, S. 404.

[41] Heilbrunn: Gründung, S. 185.

[42] Unterzeichnet wurde dieser Stiftungsvertrag von dem Magistrat der Stadt Frankfurt, Verwaltungsausschuss sowie der Rektor und Prorektor der Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften, Administration der Carl Christian Jügel-Stiftung, Administration der Dr. Senckenbergischen Stiftung, Institut für Gemeinwohl, Vorstand des Physikalischen Vereins, Direktion der Senckenbergischen Naturforschenden Gesellschaft, Vorstand der Stiftung Theodor Stern’sches medizinisches Institut, Vorstand der Georg und Franziska Speyer’schen Studien-Stiftung, Vorstand der Stiftung Carolinum, Neurologisches Institut. Vgl. Wachsmuth: Gründung, S. 246f.

Pascal Balló, Der Gründungsprozess - Zweite Phase (1909-1914): Die offiziellen Verhandlungen [Teilabschnitt aus: Pascal Balló, Die Gründung der Universität Frankfurt und ihre Stifter jüdischer Herkunft], in: USE: Universität Studieren / Studieren Erforschen, 15.08.2014, URL: http://use.uni-frankfurt.de/36stifter/ballo/stiftungstradition/gruendung-phase2/.

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