Die Gründung der Universität Frankfurt im zeitgeschichtlichen Kontext

Informationen zur Veranstaltung

Leitung:
Prof. Dr. Klaus Lichtblau
Veranstaltungsart: Seminar
Semester: SoSe 2012
Fachbereich / Institut: Gesellschaftswissenschaften (FB03), Institut für Soziologie, Soziologie mit dem Schwerpunkt Geschichte und Systematik sozialwissenschaftlicher Theoriebildung
Studentischer Beitrag: Stellung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften ...

Worum geht es?

Die Goethe-Universität Frankfurt versteht sich seit ihrer Gründung im Jahr 1914 als eine ‚Bürgeruniversität‘. Manche Gerüchte gehen sogar in die Richtung, daß es sich bereits damals um eine sogenannte ‚Stiftungsuniversität‘ gehandelt habe, da entsprechende Frankfurter Stiftungen eine nicht zu unterschätzende Rolle bei der Gründung und anschließenden Finanzierung dieser relativ jungen deutschen Universität gespielt haben.

Es war allerdings kein Unikum, daß die Goethe-Universität aus einer ursprünglichen Handelshochschule hervorgegangen ist. Dies trifft zum Beispiel auch auf die 1918/19 gegründete Kölner Universität zu, die zu diesem Zeitpunkt im Unterschied zu Frankfurt sogar gleich zwei neue Lehrstühle für Soziologie eingerichtet hatte, die von Max Scheler und Leopold von Wiese wahrgenommen worden sind.

In diesem Seminar werden die entsprechenden zeitgeschichtlichen Umstände rekonstruiert sowie die maßgeblichen Protagonisten vorgestellt, denen es zu verdanken ist, daß es den ‚Frankfurtern‘ im Unterschied zu den ‚Kölnern‘ bereits 1914 gelungen ist, diese Bürgeruniversität zu gründen. Die Lehrveranstaltung steht ferner im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Zentenariums der Goethe-Universität Frankfurt, das 2014 stattfinden wird und in dessen Zusammenhang entsprechende einschlägige Veranstaltungen, Vortragsreihen und Ausstellungen zu erwarten sind.

Themen

Folgende Themenschwerpunkte wurden in der Lehrveranstaltung behandelt:

  • Frankfurter Stiftungen und Mäzene um 1900
  • Wilhelm Merton und das Institut für Gemeinwohl (1891-1901)
  • Die Akademie für Sozial- und Handelswissenschaften (1901-1914)
  • Die Rolle des Frankfurter Oberbürgermeisters Franz Adickes bei der Universitätsgründung
  • Die Denkschrift von 1911
  • Der Stiftungsvertrag von 1912 und die Besonderheit des staatlichen Genehmigungsverfahrens
  • Der Verzicht auf eine Theologische Fakultät
  • Die Sonderstellung der „Fünften Fakultät“
  • Externe Kritik an den Frankfurter Universitätsplänen
  • Die Universität Frankfurt im Ersten Weltkrieg

Empfohlene Literatur

  • Hans Achinger, Wilhelm Merton in seiner Zeit, Frankfurt am Main 1965.
  • Franz Adickes, Persönliche Erinnerungen zur Vorgeschichte der Universität Frankfurt, Frankfurt am Main 1915.
  • Felicia Herrschaft / Klaus Lichtblau (Hrsg.), Soziologie in Frankfurt. Eine Zwischenbilanz, Wiesbaden 2010.
  • Notker Hammerstein, Die Johann Wolfgang Goethe Universität Frankfurt am Main. Von der Stiftungsuniversität zur staatlichen Hochschule, Band I: 1914-1950, Neuwied /Frankfurt 1989.
  • Paul Kluke, Die Stiftungsuniversität Frankfurt am Main 1914-1932, Frankfurt am Main 1972.
  • Klaus Lichtblau, Stiftungsuniversität Frankfurt, in: Forschung & Lehre, Heft 1 (2011), S. 50.
  • Ralf Roth, Stadt und Bürgertum in Frankfurt am Main, München 1996.
  • ders., Wilhelm Merton. Ein Weltbürger gründet eine Universität, Frankfurt am Main 2010.
  • Bertram Schefold (Hrsg.), Wirtschafts- und Sozialwissenschaftler in Frankfurt am Main, 2., erweiterte Auflage Marburg 2004.
  • Richard Wachsmuth, Die Gründung der Universität Frankfurt, Frankfurt am Main 1929.

Studentische Beiträge

Student bei der Hausarbeit

Die Stellung der Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in der Gründungsgeschichte der Universität Frankfurt bis 1914
von Gabi Perabo

Die Frankfurter Universität war die erste deutsche Universität, die bei ihrer Gründung zu Beginn des 20. Jahrhunderts eine Fakultät für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften einrichtete. Üblich waren bis dahin die Fakultäten Jura, Medizin, Philosophie und Theologie. Die Kombination der beiden Fächer stellte auch insofern ein Novum dar, als die Sozialwissenschaften im Universitätswesen sonst den Rechtswissenschaften bzw. der Philosophie zugeordnet waren. [Beitrag lesen]