Martin Sommerfeld
...die Vertreibung aus Frankfurt
Vor 1933
„Wenn diese Menschen an die Macht kommen“, gibt Ernst Erich Noth eine mündliche Aussage Sommerfelds anlässlich des gewaltsamen Eindringens uniformierter Nazistudenten in die Universität Frankfurt im Jahr 1932 wieder, „können wir dem deutschen Geist nur noch von draußen dienen.“
Ernst Erich Noth: Erinnerungen eines Deutschen. Erstes Buch: Die deutschen Jahre. Bensheim an der Bergstraße 2009, S. 256
24.04.1933
Nach der Machtübernahme der Nazis wird Martin Sommerfeld, wie viele seiner jüdischen Kollegen, mit einem Telegramm des Preußischen Ministers für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung „in Hinblick auf das neue Beamtengesetz unter Entbindung von allen Universitätspflichten beurlaubt“.
Vgl. für diese und die weiteren Angaben: Universitätsarchiv Frankfurt am Main <UAF>, Abt. 134, Nr. 561
Nach Juni 1933
Sommerfelds Bitte um Hilfe scheint der Dekan nicht nachgekommen zu sein. Den Beschwerdebriefen, die Sommerfeld daraufhin schickte, ist seine Empörung über das Verhalten der Universitätsangehörigen ihm gegenüber zu entnehmen. Im einem Brief protestiert er beispielsweise dagegen, dass ihn die Universität bereits vor der endgültigen Entscheidung über seine Entlassung von allen Informationen ausgeschlossen habe. Sein Ton lässt vermuten, dass er zu diesem Zeitpunkt selbst nicht mehr an einen positiven Ausgang glaubte. Seine Rückkehr aus dem Gastsemester in Amerika kündigt er in diesem Brief zwar an, doch dazu sollte es nach dem tatsächlichen Entzug der Lehrbefugnis dann nicht mehr kommen.
1936
Sommerfelds Dissertation wird vom Reichspropagandaministerium auf die Liste "schädlichen und unerwünschten Schrifttums" gesetzt, welches aus den Bibliotheken entfernt werden musste.
Vgl. Stefanie Harrecker: Degradierte Doktoren. Die Aberkennung der Doktorwürde an der Ludwig-Maximilians-Universität München während der Zeit des Nationalsozialismus. München 2007, S. 104
1959
1959 beginnt ein Wiedergutmachungsverfahren auf Antrag Helene Sommerfelds, in welchem Sommerfeld als Opfer nationalsozialistischer Unterdrückungs- und Verfolgungsmaßnahmen anerkannt wird. Seine Frau erhällt daraufhin Rente als Witwe eines ordentlichen Professors. In dem Verfahren wird unter anderem geäußert, dass Sommerfelds Aufnahme auf die Berufungsliste einer Professur in Königsberg 1932 an den aus antisemitischen Beweggründen vorgebrachten „Gegenwirkungen“ von Sommerfelds Frankfurter Kollegen Prof. Dr. Hans Naumann verhindert worden war.